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Geflügelpest im Vogtlandkreis: Erhöhte Wachsamkeit der Geflügelhalter notwendig

25/04/28

Medieninformation des Landratsamtes Vogtlandkreis v. 17.04.2025

Tote Schwäne an der Talsperre Pirk geborgen


„Das Risiko von HPAI-H5-Einträgen in deutsche Geflügelhaltungen und Vogelbestände in zoologischen
Einrichtungen durch direkte und indirekte Kontakte zu Wildvögeln in Wasservogelpopulationen innerhalb
Deutschlands wird weiterhin als hoch eingestuft“, so die Risikoeinschätzung des Friedrich-Löffler-Institut (FLI)
zur Geflügelpest.

Auch im Vogtlandkreis ist das Virus wieder aufgetreten. Am 26.03.2025 wurden vier tote Schwäne und am
27.03.2025 ein weiterer toter Schwan an der Talsperre Pirk aufgefunden, von den Mitarbeitern des
Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVA) des Vogtlandkreises geborgen und der
Landesuntersuchungsanstalt Sachsen zur Untersuchung übergeben. Sie wurden alle positiv auf Influenzavirus
H5 getestet. Die Proben wurden dann zur weiteren differenzierten Untersuchung an das Nationale
Referenzlabor beim Friedrich-Löffler-Institut weitergeleitet und dort als Aviäres Influenzavirus H5N1
(hochpathogen) identifiziert.
Für eine große Freilandhaltung in der Nähe der Talsperre Pirk hat das LÜVA Vogtlandkreis nach
Risikoabwägung die Aufstallung des Geflügels angeordnet.

Alle anderen Haltern von Geflügel in einem Radius von drei Kilometern um die Talsperre Pirk sollten besondere Vorsicht walten lassen.

Geflügelhalter im gesamten Landkreis sind weiterhin dazu angehalten, die Biosicherheitsmaßnahmen, also die
Wahrung von Sauberkeit sowie das Vorhalten von Desinfektion und Tragen von Schutzkleidung, in ihren
Beständen zu achten. Gewerbliche Geflügelbetriebe können dazu eine auf der Internetseite des FLI
eingestellten „Checkliste zur Vermeidung der Einschleppung der hochpathogenen aviären Influenza
(Geflügelpest)“ nutzen.

Für Kleinhaltungen gibt es auf der gleichen Seite ein Merkblatt zu „Schutzmaßnahmen gegen die Geflügelpest
in Kleinhaltungen“ und eine informative Grafik „Nutzgeflügel schützen“.

Geflügelhalter können zur Selbsteinschätzung und Feststellung des Risikos für den Eintrag der Geflügelpest in
ihren Geflügelbestand auch die sogenannte Risikoampel nutzen. Im Ergebnis werden hier Risikobereiche und
Vorschläge zur Optimierung aufgezeigt.

Grundsätzlich sollten Geflügelhalter einen Plan B haben für den Fall, dass die Aufstallung des Geflügels
angeordnet werden muss.