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Bescheinigungen

Aufenthalts- und Meldebescheinigung

Das Einwohnermeldeamt stellt Ihnen bei Bedarf eine Aufenthalts- oder Meldebescheinigung aus, wenn Sie in der Gemeinde mit einer Wohnung gemeldet sind.


Sie benötigen:

- Personalausweis oder Reisepass

Gebühren:

- gebührenpflichtig (8,20 €)

  Die Beantragung einer Aufenthalts- oder Meldebescheinigung
  im Zusammenhang mit folgenden Kriterien ist gebührenfrei:
- der Beantragung, Erbringung oder Erstattung einer
  Sozialleistung (§64 SGB X)
- bei Gnaden- und Fürsorgeangelegenheiten
- zur Entschädigung politischer Häftlinge
- zur Vorlage bei der Bundesbeauftragten für die Staats-
  sicherheitsunterlagen

Haushaltsbescheinigung

Das Einwohnermeldewesen stellt Ihnen bei Bedarf eine Haushaltsbescheinigung (gebührenfrei) aus. Eine Haushaltsbescheinigung wird z.B. zur Beantragung von Kindergeld benötigt.

Sie benötigen:

- Personalausweis oder Reisepass

 

Steuerliche Lebensbescheinigung

Das Einwohnermeldewesen stellt Ihnen bei Bedarf eine Steuerliche Lebensbescheinigung (gebührenfrei) aus. Die Bescheinigung wird bei der Behörde beantragt, wo das Kind mit Hauptwohnsitz gemeldet ist.

Sie benötigen:

- Geburtsurkunde des Kindes oder
- Vaterschaftsanerkennung oder
- Scheidungsurteil

Bitte beachten Sie:
Die Steuerliche Lebensbescheinigung ist längstens 3 Jahre gültig.