Notarfachangestellte, Gleichwertigkeit ausländischer Berufsabschlüsse feststellen lassen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Wenn Sie im Ausland eine Berufsqualifikation erworben haben, die dem deutschen Abschluss zum/zur Notarfachangestellten gleichwertig ist, können Sie die Feststellung der Gleichwertigkeit beantragen, um in dem Beruf des/der Notarfachangestellten zu arbeiten.
Zuständige Stelle
Ländernotarkasse Sachsen
Voraussetzungen
Voraussetzungen nach § 3 Absatz 2 Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG):
- der im Ausland erworbene Ausbildungsnachweis belegt die Befähigung zu vergleichbaren beruflichen Tätigkeiten wie der entsprechende inländische Ausbildungsnachweis
- zwischen den nachgewiesenen Berufsqualifikationen und der entsprechenden inländischen Berufsbildung bestehen keine wesentlichen Unterschiede
-
- Ausbildungsdauer in Deutschland: 3 Jahre
- Ausbildungsinhalte in Deutschland: Mandanten- und Beteiligtenbetreuung; Büro- und Arbeitsorganisation, Rechnungswesen und -kontrolle, Rechtskenntnisse im Liegenschaftsrecht, Familien- und Erbrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, notariellem Berufs- und Verfahrensrecht sowie Kostenrecht
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie
- schriftlich mit dem Antragsformular der Ländernotarkasse einreichen
- oder den Online-Dienst von Amt24 nutzen.
Reichen Sie den ausgefüllten Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen bei der Ländernotarkasse ein.
Online-Antrag
- Richten Sie sich in Amt24 zur Identifizierung und Authentifizierung ein Servicekonto ein und melden Sie sich darüber im Serviceportal an. Halten Sie die erforderlichen Unterlagen bereit.
- Folgen Sie dem Link zum Online-Antrag und füllen Sie die Datenfelder nach Anleitung aus. Sie können die Angaben jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt vervollständigen.
- Sind alle Datenfelder befüllt und die aufgeführten Unterlagen zusammengestellt, schließen Sie die Antragstellung ab, und die Daten werden der zuständigen Stelle übermittelt.
- Die Antragsbestätigung finden Sie im Posteingang Ihres Servicekontos. Bei eingehenden Nachrichten erhalten Sie eine Benachrichtigung an Ihre persönliche E-Mail-Adresse.
Antragsbearbeitug
- In der Ländernotarkasse wird geprüft, ob eine Gleichwertigkeit des Berufsabschlusses vorliegt.
- Sollte die Gleichwertigkeit gegeben sein, erhalten Sie einen Bescheid der Ländernotarkasse.
Erforderliche Unterlagen
- Identitätsnachweis (Kopie des Personalausweises oder Reisepass)
- Lebenslauf in deutscher Sprache (tabellarische Aufstellung der absolvierten Aus- und Weiterbildungen und der bisherigen Erwerbstätigkeit)
- Beglaubigte Kopie des Nachweises über den im Ausland erworbenen Ausbildungsabschluss
- Beglaubigte Kopie von Arbeitszeugnissen und/oder Arbeitsbüchern zum Nachweis berufspraktischer Erfahrungen
- Beglaubigte Kopie von sonstigen Nachweisen über die berufliche Befähigung (Weiterbildungen und Qualifizierungen)
- Nachweis über die Erwerbsabsicht (z. B. Beantragung eines Einreisvisums zur Erwerbstätigkeit, Nachweis über die Kontaktaufnahme mit einem Arbeitsgeber) – nur erforderlich bei Personen, die nicht Staatsangehörige der EU/EWR/Schweiz sind oder außerhalb der EU/EWR/Schweiz leben.
Wichtig: Stellen Sie Ihren Antrag ausschließlich elektronisch, benötigen Sie eine notarielle Beglaubigung aller Dokumente in elektronischer Form (§ 39a Beurkundungsgesetz – BeurkG). Den Unterlagen sind beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Frist/Dauer
keine
Kosten
Verfahrenskosten: keine
Rechtsgrundlage
- Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen
- § 4 Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) – Feststellung der Gleichwertigkeit
Freigabevermerk
Ländernotarkasse Sachsen. 17.08.2023
Zuständige Dienststelle
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